Wie erfolgt die Aufnahme

Nach schriftlicher oder telefonischer Bewerbung wird ein Vorstellungsgespräch vereinbart.

Bei diesem persönlichen Gespräch hat der Bewerber die Gelegenheit, sich einen Eindruck von unserer Einrichtung zu verschaffen. Wir haben unsererseits die Möglichkeit, den Bewerber kennenzulernen. Ebenso werden dem Bewerber die Regeln und Abläufe unserer Einrichtung erklärt und gezeigt. Dies beinhaltet Informationen über den Tagesablauf, den Therapieplan sowie die Alkohol- und Suchtmittelabstienz.

Nach einer zu vereinbarenden Bedenkzeit soll der Bewerber seine Entscheidung mitteilen.

In dieser Zeit wird auch von uns geprüft, ob unser sozialtherapeutisches Wohnheim die geeignete Einrichtung für den Bewerber ist.

Kommt es zu einer gegenseitigen Aufnahmezusage, wird die Kostenübernahme über die entsendende Stelle beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (gegebenenfalls einem anderen Kostenträger, s.o.) beantragt.

Dem Antrag beizufügen sind Sozialbericht, Arztbericht, amtsärztliches Gutachten, Freiwilligkeitserklärung, Sozialhilfeantrag, Einkommens- und Vermögensbescheinigungen.

Möglichst zeitnah vor Aufnahme empfehlen wir eine grundlegende stationäre medizinische (psychiatrische/neurologische sowie internistische) Diagnostik und Therapie der Alkoholfolge- und Begleiterkrankungen.

Mehr Informationen über den Kostenträger finden sie hier.

Haben Sie Fragen ? Dann finden Sie, einen Ansprechpartner hier.

 

Aufnahmeablauf als Schema

Im folgenden Schema können Sie erkennen wie der Ablauf der Aufnahme als Überischt aussieht.

Zeichnung3