Kostenträger

Die Kostenübernahme für den Betreuungssatz erfolgt in der Regel durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) in Leipzig im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte gemäss Kapitel 6 SGB XII oder durch einen anderen Kostenträger. Gemäß der gesetzlichen Regelungen zur Eingliederungshilfe ist die Kostenübernahme durch den KSV-Sachsen nachrangig. Ob für die Heimkosten ein anderer Kostenträger eintreten oder ggf. noch vorhandenes Vermögen eingebracht werden muss, wird während des Aufnahmeprozesses abgeklärt.
Die Leistungsvereinbarung mit dem KSV Sachsen basiert auf der Leistungsbeschreibung gemäss § 58 SGB XII.
Soll eine Aufnahme aus anderen Bundesländern erfolgen, ist von dem dortigen überörtlichen Träger der Sozialhilfe die Kostenzusage einzuholen.