Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Bereitschaft zu einem suchtmittelfreien Leben im Rahmen einer geschützten Gemeinschaft und der Annahme eines strukturierten Tagesablaufes. Dies schließt neben der Abstinenz von Alkohol auch den Verzicht von illegalen Drogen, nicht ärztlich verordneten Medikamenten sowie die Einschränkung des Tabakkonsums und suchtfördernden Substanzen ein.

Eine unmittelbare vorausgehende stationäre qualifizierte Entzugsbehandlung wird in den meisten Fällen erforderlich sein.

Kirchenzugehörigkeit ist keine Bedingung.

Gegen eine Aufnahme sprechen:

  • lebensbedrohliche Erkrankungen, die einer intensiven medizinischen Betreuung bedürfen
  • Schwerstpflegebedürftigkeit
  • starke Fremd- und Eigengefährdung
  • im Vordergrund stehende Psychose

 

Weitere Informationen zum Ablauf der Aufnahme finden Sie hier.